Leistungen

Genehmigungen

Für Eingabepläne übernehme ich die Verantwortung gegenüber den Behörden. Ist die Genehmigung für ein Projekt nicht abschätzbar, erarbeiten mein Team und ich entsprechende Vorlagen für die Bauvoranfrage, um diese bei der Gemeinde bzw. Stadt einzureichen und über die Genehmigungsbehörde die Fachstellen hören zu können. Unproblematische Bauvorhaben werden von uns meist mündlich bei den zuständigen Behörden geklärt.

 

Außerdem klären wir Sie über vorhandene Nachbarrechte und deren mögliche Konsequenzen auf. Auf Wunsch holen wir notwendige Unterschriften von Angrenzern für Sie ein.

 

Ausschreibungen

Umfassende Ausschreibungen stellen die Grundlage für eine korrekte Abrechnung nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) dar. Die in der Werkplanung erarbeiteten Details werden hier beschrieben und verkleinert dem Bieter ausgehändigt, damit dieser möglichst genau über die anstehenden Leistungen informiert ist und ein straffes Angebot ausarbeiten kann. Preise zu vergleichen und den für das Bauvorhaben wirtschaftlichsten Bieter auszuwählen, ist durch diese Bearbeitung jederzeit gewährleistet.

 

Dank EDV können wir Alternativangebote effizient auswerten und einen optimalen Preisvergleich anstellen, da alle Bieter die gleichen Leistungen und Qualitäten anzubieten haben. Dieser Aufwand hat sich nach unserer Erfahrung noch immer gelohnt, nicht zuletzt für eine reibungslose Abrechnung.

 

Finanzierung und Kostengliederung

Die fundierte Baufinanzierung ist Basis und entscheidender Erfolgsfaktor für ein Projekt. Daher unterstützen wir unsere Bauherren in diesem Punkt besonders. Bei öffentlichen Föderungen bemühen wir uns außerdem um die Antragsunterlagen. Gerne informieren wir Sie über Finanzierungsmöglichkeiten bei privaten, öffentlichen und Gewerbebauten.

 

Detaillierte Kostengliederung inkl. Baunebenkosten nach DIN arbeiten wir standardmäßig für jede Baumaßnahme aus. Dabei kann der Bauherr bereits im Planungsstadium grundsätzliche Entscheidungen über die Kostenentwicklung fällen und Schwerpunkte setzen. Natürlich bieten wir eine durchgehende Kostenüberwachung, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.

 

Zukunftsplanung

Niemand kann die Zukunft vorhersagen. Daher ist die Ermittlung des künftigen Raumbedarfs gerade bei öffentlichen Gebäuden und Gewerbe- bzw. Industrieanlagen eine strategische Entscheidung, bei der wir unsere Bauherrn seit Jahren mit unserer Erfahrung unterstützen. Hierzu gehören unter anderem die Standortwahl, Erweiterungsmöglichkeiten, Betriebsstrukturen oder Umwelteinflüsse. Je nach Anforderung ist daher ein Gebäude mehr oder weniger flexibel zu planen.

Materialwahl

Damit Sie lange Freude an Ihrem Bauwerk haben, legen wir großen Wert auf die Auswahl der Konstruktionen und Materialien, passend zu Ihren Wünschen und dem vorhandenen Budget. Dabei orientieren wir uns an den zu erwartenden Auflagen, insbesondere hinsichtlich Brand-, Wärme- und Lärmschutz, ohne gestalterische und wirtschaftliche Überlegungen außer Acht zu lassen. Wir empfehlen auch die Prüfung der Baugrundbeschaffenheit, welche im nachhinein zu erheblichen Mehrkosten führen kann.

 

Werkplanung

Eine gestalterisch anspruchsvolle Bauweise fordert eine qualifizierte Detail- und Werkplanung. Der Sinn dieser Planungen ist das Zusammenführen und Abstimmen von Gewerken bei der Ausführung und somit auch die Grundlage für eine qualifizierte Ausschreibung aller Bauleistungen.

 

Durchdachte Details sind natürlich auch ausschlaggebend für die Lebensdauer unserer Bauwerke und bewirken einen günstigen Kostenfaktor in Zukunft für den Bauunterhalt.

 

Wir leben in einer Zeit, in welcher die Bauqualität wieder gefragt ist und Qualität vor Quantität steht. Selbst die Nachkriegsgeneration musste sich belehren lassen, dass Beton nicht ewig hält, sondern die Ausführung der Betonteile und deren Unterhalt im Detail durchdacht sein muss.

 

Unter Berücksichtigung der DIN-Vorschriften ist eine Werkplanung nicht wegzudenken, da gerade die teilweise umfangreichen Haustechniken wie Heizung-, Lüftung-, Sanitär- und Elektroinstallation von Anfang an in die Planung mit einbezogen werden müssen, um umfangreiche Stemmarbeiten an den Bauteilen zu vermeiden.

 

Landschaftliche Einbindung

Die Gestaltungsforderungen der Behörden sind in der Bayerischen Bauordnung verankert und zeigen eine Anpassung an die bestehende Nachbarbebauung oder einen rechtskräftigen Bebauungsplan auf.

 

Persönliche Gestaltungsvorstellungen sind daher auf die vorhandenen Vorschriften und öffentlichen Interessen abzustimmen.

 

Bauvorhaben in der freien Landschaft sind nur einem priviligierten Personenkreis wie Landwirten und Gärtnern gesetzlich erlaubt. Doch selbst in Bebauungsrandlagen werden landschaftliche Einbettungen und Begrünungen gefordert, welche durch mein Büro von Anfang an berücksichtigt werden. Das bringt dem Bauherrn erhebliche Vorteile bei der Abwicklung des Genehmigungsverfahrens. Dieser Forderung der Einbindung in die Landschaft gerecht zu werden, verstehe ich als landschaftgebundenes Bauen.